Eigentlich ein Thema welches ich in der Vergangenheit schon einmal beschrieben habe, doch heute gab es gleich zwei Gründe dieses noch einmal zu tun. Einmal geht es um die Frage welche Medikamente ich in einer Online-/ Internetapotheke bekomme, die zweite ob ich Hilfsmittel wie hier eine Fazienrolle auch „irgendwo“ im Internet kaufen kann und diese dann bei meiner privaten Krankenversicherung einreichen. Doch der Reihe nach und immer schön eins nach dem anderen.
Medikamente bei Onlineapotheken aus dem Internet
Grundsätzlich gelten die Tarifbedingungen zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Vorgaben der Versicherer Ihnen macht, auch hinsichtlich der Verordnung.
Generika – kein Markenprodukt, aber wirkstoffgleich
Mittlerweile finden wir in der privaten Krankenversicherung durchaus Unternehmen, welche bei der Erstattungshöhe unterscheiden, ob es sich um ein Generika Medikament oder ein Originalpräparat handelt. Dabei will ich gar nicht bewerten welches besser ist, damit könnte man eine „Glaubensauseinandersetzung“ führen und jeder muss nun selbst für sich entscheiden ob er mit dem (teilweise deutlich) günstigeren Medikament eines „Nachahmers“ oder aber mit dem Originalpräparat versorgt werden möchte.
Was sind Generika? (Auszug Signal Iduna Vers. Bedingungen Start Tarif)
Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und in der Regel preiswerter angeboten werden. Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Generika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien untersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat ein Generikum existiert, können Sie bei Ihrem Apotheker erfahren.
Selbst Mediziner sind sich nicht ganz eins darüber, ob die Medikamente nun wirklich (besonders hinsichtlich der Nebenwirkungen) gleich sind. Aber wie gesagt, Ihre Entscheidung.
Ist eine solche Regelung in Ihren Tarifen vorhanden, so müssen Sie selbst darauf achten und den Arzt oder Apotheker auf so eine Regelung in Ihrem Tarif hinweisen. Dabei ist es wichtig zu prüfen ob es ein Generika gibt, oder (falls nicht) eine Alternative zur Verfügung steht.
Internetapotheken, kann ich diese nutzen?
Damit ein Medikament für die private Krankenversicherung erstattungsfähig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese finden sich zum einen in den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung (Link), zum anderen kann der Versicherer weitere Regelungen in den eigenen Bedingungen und den Tarifbedingungen festlegen. Die Nutzung von Internetapotheken ist heute eine gängige Praxis.
Anders als die Apotheke vor Ort, Sie einfach mit ihrem Rezept hingehen können, funktioniert das in der Internetapotheke ein klein wenig anders. Dabei muss unterschieden werden ob es sich um rezeptpflichtige oder rezeptfreie Medikamente handelt Und ob diese vom Arzt verordnet worden sind. Zwingende Voraussetzung ist somit eine ärztliche Verordnung. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse können auch Medikamente verordnet werden, die in der gesetzlichen Kasse nicht mehr erstattungsfähig sind. Dazu gehören zum Beispiel Medikamente bei Erkältungen. Auch wenn das Medikament frei verkäuflich ist, müssen Sie (um es erstattet zu bekommen) zwingend einen Arzt aufsuchen und dieser muss Ihnen ein Rezept ausstellen. Normalerweise gehen Sie jetzt mit diesem Rezept in die Apotheke, legen es vor und bekommen daraufhin ihr Medikament. Bei einer Internetapotheke funktioniert das so natürlich nicht ganz.
Bei Medikamenten die nicht rezeptpflichtig sind, können Sie die Bestellung einfach über die Internetseite des Anbieters durchführen und lassen sich das Medikament nach Hause schicken. Zusammen mit der ärztlichen Verordnung (dem Rezept, welches eine Diagnose enthalten muss oder zusätzlich zum Rezept die Behandlungsrechnung mit Diagnose) und der Rechnung des Internetanbieters schicken Sie beides zusammen zu Ihrer privaten Krankenversicherung.
Bei Medikamenten welche rezeptpflichtig sind, ist das hingegen etwas komplizierter. Da die Apotheke (und damit auch die Internetapotheke) Ihnen ein solches Medikament nur dann aushändigen darf wenn das Rezept vorgelegt wird, müssen Sie dieses zunächst einmal an die Internetapotheke schicken. Das geschieht auf dem Postweg, einige wenige Anbieter lassen auch die Zusendung als gescanntes Dokument zu. Rechtlich ist das etwas schwierig, da sie dieses Rezept ja dann mehrfach verwenden könnten. Nachdem das Rezept also in der Internetapotheke vorliegt, kommen Sie Ihre Medikamente und die entsprechende Rechnung nach Hause geschickt und reichen diese gemeinsam bei der privaten Krankenversicherung ein.
Bei Medikamenten die Sie regelmäßig benötigen, ist so eine Abwicklung über die Apotheke im Internet durchaus möglich. Denn diese Medikamente werden nicht akut am gleichen Tag benötigt, sondern sind auf Vorrat zu Hause gelagert. Bekommen Sie ein neues Konzept, so schicken Sie es weg, bekomme das Medikament usw. Bei akuten Erkrankungen, welche eine Einnahme des Medikaments sofort erforderlich machen oder um eine schnelle Einnahme empfehlenswert ist, eignen sich die Apotheken aus dem Internet nur bedingt.
Jetzt könnte man natürlich man natürlich hingehen und die akut benötigten Medikamente vor Ort holen, alles andere (kostengünstiger?) aus dem Internet bestellen. Damit ergibt sich ein Vorteil, entweder für Sie (wenn sie die Medikamente im Rahmen ihrer Selbstbeteiligung allein zahlen, oder für die privaten Krankenversicherer da er damit weniger Kosten. Am Ende profitieren sie auch hier davon, der weniger Kosten bedeutet weniger Beitrags. Auf der anderen Seite muss man natürlich auch berücksichtigen, eine Apotheke vor Ort steht eine Versorgung für dringend benötigte Medikamente sicher. Das können die Internetanbieter in der Regel nicht. Heute Morgen entstand bei Twitter eine kleine Diskussion darüber, ob es jetzt empfehlenswert ist die Medikamente im Netz zu bestellen. Zum Missfallen eines anderen Beteiligten dieser Diskussion äußerte ich meine persönliche Meinung dahingehend, dass ich es nicht schön finde nur die dringenden Sachen in der Apotheke vor Ort zu besorgen, alle anderen im Internet zu bestellen. Ich brauche und von einer dauerhaften Erkrankung regelmäßig Medikamente, komme jedoch trotzdem nicht in die Verlegenheit diese im Internet zu bestellen. Der Grund ist für mich relativ einfach, ich empfinde es als „Ausnutzung“ die Medikamente die ich schnell bzw. sofort brauche vor Ort zu holen und alles andere einfach im Netz zu bestellen. Dabei geht es mir gar nicht um die Beratung in der Apotheke, die brauchen speziell chronisch erkrankte Patienten in der Regel nicht (mehr), sondern vielmehr um eine faire Behandlung die Apotheke vor Ort, denn ich möchte diese auch in den nächsten Jahren weiter nur wenige Meter von meinem Zuhause entfernt wissen.
Bei einigen Medikamenten oder freiverkäuflichen Heilmitteln (zum Beispiel solche wärmenden Bandagen bei Rückenschmerzen) sind die Unterschiede tatsächlich in vielen Fällen recht hoch. Natürlich muss man Versandkosten berücksichtigen und das alles in Relation sehen. Auf der Internetseite von medizinfuchs.de lassen sich zum Beispiel die Preise für verschiedene Medikamente und Anbieter vergleichen. Kaufen Sie regelmäßig Medikamente selber oder benötigen Sie als chronisch kranker Patient dauerhaft Medikamente, so spricht nichts dagegen mit der Apotheke „zu verhandeln“. Sprechen Sie mit der Apotheke ruhig einmal und nehmen Sie den Ausdruck mit den anderen Preisen mit. Gerade bei Medikamenten die frei verkäuflich sind haben auch die Apotheken eine entsprechende Spanne. So habe ich durchaus schon Medikamente/ Wärmebandagen vor Ort zum fast identischen Preis wie dem Internet gekauft.
Heil- und Hilfsmittel aus dem Internet
Eine weitere Anfrage heute Morgen beschäftigte sich mit einem kleinen Hilfsmittel, welches gegen Rückenschmerzen helfen soll. Eine sogenannten Faszienrolle. Viele von ihnen werden das vielleicht aus dem Fitnessstudio kennen, damit lassen sich bestimmte Muskelgruppen trainieren und somit Verspannungen vorbeugen. Oben auf dem Bild sehen Sie einige solcher Rollen, welche Sie zum Beispiel bei Amazon bestellen können. Dazu erreichte mich folgende Frage:
Moin,so auf die schnelle :Brauch ich für eine Behandlungsreihe (Massage/Chiropraktik) eine Überweisung vom Orthopäden zum Therapeuten?Fällt eine Faszienrolle (bei Amazon) unter die Hilfmittel meines Vertrages?