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Channel: Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge
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Anonyme Voranfragen bei Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung – warum es einen qualifizierten Berater braucht

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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest wurde einmal mehr die Berufsunfähigkeit getestet. Nach dem desaströsen letzten Test zur Berufsunfähigkeit hat sich zum Glück bei Finanztest einiges verändert, mehr dazu und zu den Fehlern im aktuellen Test folgt in einem anderen Beitrag. Auch in diesem Test hat die Zeitschrift einen „Wegweiser“ veröffentlicht und mit der Überschrift „So kommen Sie zu einem Vertrag“ versehen. Neben der Tatsache, dass sie mehrerer Angebote parallel einholen sollen (wogegen grundsätzlich noch nichts einzuwenden ist) erfolgt diesmal ein Hinweis auf Versicherungsberater oder Versicherungsmakler.

Genau heißt es dazu:

„Vorerkrankungen. Waren sie in den vergangenen fünf Jahren ernsthaft krank oder sind sie chronisch krank, stellen Sie eine anonyme Risikovoranfrage über einen unabhängigen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler.“

Diese zeitliche Eingrenzung und auch der Bezug auf „ernsthafte Krankheiten“ greift jedoch deutlich zu kurz. Die anonyme Voranfrage ist nicht nur wichtig und notwendig für den Fall von „ernsten Erkrankungen“, sondern ganz generell. Zudem stellt sich die Frage was eine ernste Erkrankung ist. Sind Rückenschmerzen, welche jedes Jahr mal wieder auftreten oder unregelmäßige Magenschmerzen denen der Interessent wenig Bedeutung beimisst, ernste Erkrankungen oder doch eher Lappalien?

Eine anonyme Voranfrage ist existenziell, immer!

Dabei ist grundsätzlich erst einmal zu klären, wie eine Antragstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung generell funktioniert, um hier zu verstehen wo die Risiken liegen und wie sich diese vermeiden lassen. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, dann haben die folgenden Faktoren einen direkten Einfluss auf die Prämie und die Vertragsgestaltung:

  • – das Eintrittsalter
  • – der Gesundheitszustand in der Vergangenheit und der aktuelle Zustand
  • – die berufliche Tätigkeit
  • – private Hobbys wie Skifahren, Motorradfahren, fliegen, Fallschirmsprünge und vieles mehr

Eine anonyme Voranfrage nicht nur wegen der Gesundheit

Mit einer solchen anonymen Voranfrage lassen sich daher nicht nur die passenden Verträge auswählen, sondern es lassen sich auch die Rahmenbedingungen für private Freizeitaktivitäten, Zuschläge und Ausschlüsse aufgrund besonderer Risiken und weiterer vertragsbeeinflussende Faktoren ermitteln und vorab klären. Nicht selten kommt es vor, dass insbesondere die berufliche Tätigkeit bei verschiedenen Versicherern zu gänzlich unterschiedlichen Einstufungen und Prämien führt, was am Ende zu Preisunterschieden von 50 % und mehr führen kann.

Berufsgruppenauswahl in der Software (links der eigenebene, rechts unten der ausgewählte Beruf). DARUM braucht es Menschen!

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt und einfach recht lapidar seinen Beruf „Büroangestellte“ dort einschreibt, der wird wahrscheinlich einen entsprechenden Versicherungsschutz bekommen, ob es der richtige und passende ist, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt.

Mit einer solchen anonymen Voranfrage lassen sich damit die Berufsgruppeneinstufungen, Zuschläge und Ausschlüsse aufgrund von Freizeitaktivitäten und weitere Faktoren vorab klären. Das macht es insbesondere bei der finalen Antragstellung nicht nur deutlich einfacher, es erleichtert auch den Vergleich der verschiedenen Tarife und Gesellschaften und ermöglicht erst so eine objektive Auswahl.

Direkte Antragstellung ist fahrlässig

Wer somit erst einmal Versicherer anschreibt um ein Angebot zu bekommen und dann direkt den gewünschten Antrag stellt, der verbaut sich unter Umständen den passenden Versicherungsschutz. Ebenso besteht immer die Gefahr, Fragen nicht richtig oder vollständig zu beantworten, auch hier ist die Hilfe eines qualifizierten Beraters nicht zu unterschätzen.

Anders als es in den Hinweisen der Zeitschrift Finanztest erscheinen mag, ist keinesfalls nur eine ernste Erkrankung wichtig und abgabepflichtig. Auch „Bagatelleerkrankungen“ wie zum Beispiel Verspannungen und Rückenbeschwerden, Magenprobleme oder Kopfschmerzen ohne eine weitere ernst zu nehmende Diagnose, führen in der Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals zu Ausschüssen, Zuschlägen oder gar zu einer Ablehnung. Wer eine solche Ablehnung einmal für einen Antrag bekommen hat, der muss diese bei vielen anderen Antragstellungen direkt wieder angeben.

Lesetipp: Risikozuschlag oder Ausschluss?

Um also zu einem passenden, aber auch gerechten, Versicherungsschutz zu kommen bedarf es hier ausreichender Vorbereitung bei der Antragstellung.

Anonyme Voranfrage selbst stellen geht nicht

Natürlich können Sie den Versicherer anschreiben, ihn um ein Angebot bitten und diese selber auswerten. Natürlich können Sie auch ganz ohne fremde Hilfe einen Antrag ausfüllen, sich Krankenakten besorgen und das Risiko einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht so weit als möglich minimieren. Doch irgendwie muss Ihnen der Versicherer ja antworten, also selbst wenn Sie eine Frage stellen wollen, irgendwie müssen ja Angaben gemacht werden, geprüft werden und ihnen die Auskunft zugestellt, damit kann eine solche Anfrage nicht mehr anonym sein.

Beratung –> Auswahl –> Voranfrage –> Antrag –> Versicherungsschutz

Oftmals folgt dann die Frage nach dem richtigen Ablauf. Zunächst einmal sollten Sie sich darüber Gedanken machen, welche Art von Versicherungsschutz nötig ist und welcher Bedarf besteht. Dabei spielt die Frage nach der richtigen Rentenhöhe für die Berufsunfähigkeitsversicherung genauso eine Rolle, wie die Frage nach Bausteinen wie garantierter Rentensteigerung, Arbeitsunfähigkeitsklausel und weiteren Rahmenbedingungen des Vertrages.

Nach der Festlegung von Rahmenbedingungen und der Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie gern meinen Kriterienfragebogen und den Leitfaden verwenden. Sobald sich die etwas eingrenzen lässt, beginnt der nächste große Schritt, die Aufbereitung der ärztlichen Unterlagen.

Lesetipp: Anforderung der Krankenakte beim Arzt

Mit diesen Unterlagen, oftmals mit weiteren Zusatzfragebögen und den Gesundheitsfragen aus dem Antrag lassen sich die nötigen Unterlagen für eine anonyme Voranfrage zusammenstellen. Gemeinsam mit ihrem Berater können Sie nun entscheiden, an welche Versicherer diese geschickt werden.

Nachdem es eine Rückantwort von dem Versicherer gibt, lassen sich weitere Unterlagen besorgen, gegebenenfalls Einschätzungen nach verhandeln um dann zu entscheiden wie weiter vorgegangen werden soll. So kann es durchaus möglich sein, dass bei ein und denselben Gesundheitsfragen von Ablehnung über Zuschlag und Ausschluss bis hin zur normalen Annahme alles dabei ist. Das hätten sie jedoch ohne eine solche anonyme Ausschreibung niemals erfahren und sich vielleicht für einen Versicherungsschutz mit Ausschluss oder Zuschlag entschieden.

Selbst wenn eine Klausel mit einem Ausschluss nötig ist, stellt sich immer noch die Frage wie diese formuliert ist. Nehmen wir einmal einen Kunden aus dem letzten Jahr, welcher gelegentlich Verspannungen und Rückenschmerzen hat. Nichts Gravierendes, wie er meinte, und immer schnell mit einer Massage behoben.

Versicherer 1:

„Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirbelsäule und Folgen.“

Versicherer 2 schrieb:

 „Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirbelsäule und Folgen. Nicht von diesem Ausschluss betroffen sind Unfälle, Tumorerkrankungen und Infektionen.“

Versicherer 3 antwortete:

„Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der oberen Wirbelsäule, nicht von dem Ausschluss erfasst sind Erkrankungen aufgrund von Infektionen oder Tumoren, sowie Unfälle.“

Der letzte nachverhandelte und dann auch so dokumentierte Status lautete:

„Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der oberen Wirbelsäule, nicht von dem Ausschluss erfasst sind Erkrankungen aufgrund von Infektionen oder Tumoren, sowie Unfälle. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, eine Nachschau nach frühestens 24 Monaten Behandlung- und Beschwerdefreiheit zu verlangen. Sind keine weiteren Erkrankungen der oberen Wirbelsäule aufgetreten, so kann ab diesem Zeitpunkt die Klausel entfallen.“

Hier sehr gut zu sehen, die Versicherer reagieren auf der einen Seite höchst unterschiedlich, auf der anderen Seite gibt es dabei Klauseln die ich so nie unterschreiben würde. Denn auch wenn sie heute gelegentlich mit Verspannungen und/oder Rückenschmerzen zu tun haben, so liegt doch die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit durch einen Unfall nicht höher, als bei einem anderen Kunden ohne diese aufgetretenen Verspannungen. Daher ist es wichtig, insbesondere bei der Klausel darauf zu achten, wie genau diese formuliert ist.

Im Umkehrschluss kann es auch sinnvoll sein, so der Versicherer hierzu bereit ist, statt einer Ausschlussklausel einen Zuschlag zu wählen. Das kostet zwar im ersten Augenblick mehr Geld, höhlt aber den Versicherungsschutz nicht aus und bietet weiterhin für alle Erkrankungen entsprechenden Schutz.

Lassen Sie sich helfen

Wenn sie bis hierher gelesen haben, dann haben Sie nun durchaus gesehen, welche Fallstricke bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung lauern. Das bedeutet nicht, dass jeder Berater ihnen hier gleich gut helfen kann, aber egal ob dieser Versicherungsvertreter eine Gesellschaft, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater ist, wenn sie diesem vertrauen und wissen auf welcher Seite er steht und was sie da bekommen können, nutzen Sie seine Hilfe. Ob Sie den Vertrag nun bei dem Versicherer direkt anfragen und abschließen, oder sich professioneller Hilfe bedienen, macht in der Prämie schließlich keinen Unterschied. Die in den Versicherungsprämien kalkulierte Courtage entfällt nämlich auch dann nicht, wenn sie beim Versicherer direkt abschließen, schließlich hatte auch einen entsprechenden Aufwand. (falls er denn eine Beratung erbringt)

Mit einer spezialisierten Beratung und einer anonymen Voranfrage schaffen sie die Grundlage für einen dauerhaften, angemessenen und richtig ausgewählten Versicherungsschutz.


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